


Abrechnung /Kosten:
Private Krankenversicherung und Beihilfe:
Psychotherapeutische Leistungen werden von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel problemlos erstattet, seit 2022 auch die psychotherapeutische Behandlung über Videosprechstunde. Grundsätzlich gelten dabei natürlich die von Ihnen mit Ihrer Privaten Krankenkasse vereinbarten Leistungsbedingungen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler/Innen:
Für Selbstzahler/Innen berechne ich ein Honorar von 90 Euro (Sitzung mit 50 Min.).
Paartherapie: 105 Euro (pro 50 Min.)
Gesetzliche Krankenkassen:
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Sie müssen dazu Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei Psychotherapeuten, die eine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen haben, unzumutbar lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Da Sie einen Rechtsanspruch auf einen Psychotherapieplatz haben, können Sie bei den genannten Voraussetzungen möglicherweise eine Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Die einzelnen Abläufe und Details können von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas variieren. Am besten Sie fragen direkt bei Ihrer Kasse nach. Es zeigt sich, dass die gesetzlichen Kassen gerne erstmal versuchen, mit zum Teil haltlosen Begründungen die Beantragung der Kostenerstattung abzuwehren, manchmal auch hartnäckig, obwohl alle Voraussetzungen gegeben sind. Hier sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen und auf Ihren Rechtsanspruch bestehen.
Nähere Informationen zum Vorgehen finden Sie im Infoblatt der Bundespsychotherapeutenkammer:
Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte:
1. Eine Dringlichkeitsbescheinigung: Darin sollte stehen, dass die psychotherapeutische Behandlung notwendig und nicht aufschiebbar ist. Die Dringlichkeit der Behandlung kann von einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) bestätigt und bescheinigt werden. Die genaue Form der Bescheinigung können Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Wenn Sie zuvor in einer Sprechstunde bei GKV-zugelassenen KollegInnen waren, legen Sie Ihrem Antrag das Formular PTV 11 bei.
2. Ihr Anschreiben an die Krankenkasse.
3. Eine Auflistung der bisher vergeblich angerufenen Psychotherapeuten. Die Auflistung kann kurz und formlos, z.B. in tabellarischer Form erfolgen. Meist genügt die Nennung von mehreren Psychotherapeuten (5-10) mit Kassenzulassung, möglichst mit Datum der Absage und der Angabe der Wartezeit, welche Ihnen mitgeteilt wurde.
4. Antrag auf Kostenerstattung mit Begründung, (ggf. vorläufiger) Diagnose und Zusicherung der zeitnahen Behandlungsübernahme von mir.